Sprungpolster
Prüfung von Sprungpolster des Typ „ Lorsbach „ nach den Prüfvorschriften des Herstellers und der DGUV Grundsatz 305-002.
Luftheber
Prüfung von Lufthebern mit einem zulässigen Betriebsdruck von 0,5 – 1,0 bar nach den Prüfvorschriften durch einen Sachkundigen.
Prüffristen :
Jährliche Prüfung
Sicherheitshauptprüfung aller 5 ; 8 und 13 Jahre
Sicherheitsgeneralprüfung nach 10 Jahren durch den Hersteller (kann über das FTZ Weißwasser erfolgen).
Oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen.
Termine und Service nach Absprache