Sprungpolster

Prüfung von Sprungpolster des Typ „ Lorsbach „ nach den Prüfvorschriften des Herstellers und der DGUV Grundsatz 305-002.

Luftheber

Prüfung von Lufthebern mit einem zulässigen Betriebsdruck von 0,5 – 1,0 bar nach den Prüfvorschriften durch einen Sachkundigen.


 



Prüffristen :

Jährliche Prüfung

Sicherheitshauptprüfung aller 5 ; 8 und 13 Jahre

Sicherheitsgeneralprüfung nach 10 Jahren durch den Hersteller (kann über das FTZ  Weißwasser erfolgen).

 

Oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen.

 

Termine und Service nach Absprache