Mitarbeiter
Jürgen Herzog
Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte wie,
werden bei uns nach den Prüfvorschriften des Herstellers und der GUV – G 9103 durch einen Sachkundigen geprüft.
Prüffristen:
Jährlich ist eine Sicht - und Funktionsprüfung, sowie ist alle drei Jahre Funktion – und Belastungsprüfung von einem Sachkundigen durch zu führen.
Oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen