Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte wie,

  • Schneidgerät
  • Spreizer
  • Aggregat
  • Rettungszylinder
  • Hebesatz
  • Hydraulik-Hebezeug
  • Büffelwinden
  • Hydraulische Wagenheber

werden bei uns nach den Prüfvorschriften des Herstellers und der GUV – G 9103 durch einen Sachkundigen geprüft.

 




Prüffristen:

Jährlich ist eine Sicht - und Funktionsprüfung, sowie ist alle drei Jahre Funktion – und Belastungsprüfung von einem Sachkundigen durch zu führen.

 

Oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen

 

Termine und Service nach Absprache